"Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 26. Februar 2015 über die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes nach § 249 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2 b BauGB für das Sonstige Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Gebiet für Anlagen zur Windenergienutzung" Bereich Markhohl, Gemarkung Groß-Felda aufgehoben wird?"
Es wurde mit 'Nein' gestimmt.
Gemeinde Feldatal

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(8 von 8 Schnellmeldungen)

Wahlberechtigte 2.151
Wähler/innen 1.506 70,01 %
ungültige Stimmen 39 2,59 %
gültige Stimmen 1.467 97,41 %

Anzahl

Prozent

Ja 615 41,92 %
Nein 852 58,08 %
Wahlbezirke