"Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 26. Februar 2015 über die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes nach § 249 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2 b BauGB für das Sonstige Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Gebiet für Anlagen zur Windenergienutzung" Bereich Markhohl, Gemarkung Groß-Felda aufgehoben wird?"
Es wurde mit 'Nein' gestimmt.
Gemeinde Feldatal
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(8 von 8 Schnellmeldungen)
Wahlberechtigte | 2.151 | |
Wähler/innen | 1.506 | 70,01 % |
ungültige Stimmen | 39 | 2,59 % |
gültige Stimmen | 1.467 | 97,41 % |